Sunday, December 04, 2011

Intrum Justitia - Nichtstun ist bares Geld wert!

Ein Anwendungsfall in Sachen Intrum Justitia

http://www.fairinkasso.ch/aktuell/projektmanagement/index.html
(Im obigen Link - OR 106 mit entsprechenden BGE's)

Hier ein Anschauungsbeispiel, dass Intrum nur durch Zeitablauf seine Forderungen massiv gegen unten korrigiert.

Am 15. Juni 2011 erhielt ein Herr X. aus Z. ein Schreiben (Inkassonummer 4575909) mit einer (berechtigten) Forderung eines Arztes (CHF 127.60 = Hauptforderung des Arztes) plus Verzugsschaden nach OR 106 von CHF 110. Herr X. hat die berechtigte Forderung bereits schon im Mai 2011 beglichen, nachdem Intrum sich damals zum ersten Mal an ihn gewendet hat. Aber nicht an Intrum, sondern direkt an die Ärztekasse.

Im Schreiben vom 15. Juni 2011 steht daher "Wir wurden darüber informiert, dass Sie untenstehende Rechnung direkt bei unserem Kunden beglichen haben. Besten Dank dafür! Mit ihrem Zahlungsverzug jedoch entstanden sowohl bei unserem Kunden sowie auch bei uns zusätzliche Kosten, welche nun noch ausstehend sind:"

Es folgt der oben erwähnte Verzugsschaden von CHF 110.- sowie die Aufforderung, den "Restbetrag" in den nächsten 5 Tagen mit dem beiliegenden Einzahlungsschein zu überweisen.

Herr X. blieb passiv. Es folgten einige weitere Zahlungsaufforderungen, wobei Herr X. Ruhe bewahrte.

Am 23. November 2011, nach einigen Monaten Sendepause, lässt sich Intrum wieder im Briefkasten blicken: Inkassonummer 4870940 - "In Sachen: Intrum Justitia AG, Eschenstrasse 12, 8603 Schwerzenbach, Betreffend Forderung: Bearbeitungskosten per 22.11.2011, aus Inkassonummer 4575909, CHF 39.85".

Interessant - das Nichtstun hat sich also ausbezahlt.

Das Schreiben lautet wie folgt: "Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Zahlung in dieser Angelegenheit nicht den ganzen bis dahin aufgelaufenen Betrag abgedeckt hat. Laut (...) Art. 106 sind Sie verpflichtet auch die zusätzlichen Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten pauschal nach Aufwand zu bezahlen. Unsere Praxis stützt sich auf diese Grundlage und steht im Einklang mit den Richtlinien des Verbandes Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute (VSI)."

Eine kurze Google-Recherche lässt dem so offiziell und in Stein gemeisselt anmutendem Gebaren sehr schnell die Grundlage entziehen (siehe obiger Link).

Also mein Tipp: Mit dem Geld etwas kaufen, das Freude macht.

Intrum Justitia macht sehr wenig Freude - aber viele lassen sich wohl einschüchtern. Daher werden deren Manager zwar Freude haben an den ganzen eingepokerten und völlig haltlosen "Verzugsschäden nach OR 106" - doch wer will dieses Volk unterstützen?

Ich jedenfalls nicht.