Interessantes Votum
Blocher Christoph, Bundesrat: Ich muss Ihnen sagen: Wenn der Betreffende [gemeint ist Jemand, der eine(n) illegal Anwesende(r) im Haushalt für ca. 1500.-/Monat anstellt] diese Person [der/dir Angestellte] braucht, muss er ein ordentliches Bewilligungsverfahren durchmachen. Wenn das Gesuch nicht bewilligt wird, muss die Person ausreisen; darum stellt ja niemand diese Gesuche. In den Kantonen, in denen man die Illegalen, die "sans-papiers", von Anfang an nicht zugelassen hat, gibt es auch viel weniger "sans-papiers". Es tut mir Leid, Ihnen das sagen zu müssen. Dort, wo man sie halb legalisiert hat, sind sie jetzt da, und sie sind ein Problem.
Die einzige Möglichkeit - wenn Sie sie legalisieren wollten - wäre freie Lohnbildung auch nach unten [Anmerkung: Der Mindestlohn beträgt 3500.-]. Dann haben sie das Gleiche wie heute, ausser dass noch die Sozialbeiträge dazu kommen. Ich weiss nicht, ob die Leute auch dann noch angestellt werden. Das ist die Realität. Wir müssen im Interesse der Sache konsequent bleiben.