Interessantes Votum
Blocher Christoph, Bundesrat: Ich muss Ihnen sagen: Wenn der Betreffende [gemeint ist Jemand, der eine(n) illegal Anwesende(r) im Haushalt für ca. 1500.-/Monat anstellt] diese Person [der/dir Angestellte] braucht, muss er ein ordentliches Bewilligungsverfahren durchmachen. Wenn das Gesuch nicht bewilligt wird, muss die Person ausreisen; darum stellt ja niemand diese Gesuche. In den Kantonen, in denen man die Illegalen, die "sans-papiers", von Anfang an nicht zugelassen hat, gibt es auch viel weniger "sans-papiers". Es tut mir Leid, Ihnen das sagen zu müssen. Dort, wo man sie halb legalisiert hat, sind sie jetzt da, und sie sind ein Problem.
Die einzige Möglichkeit - wenn Sie sie legalisieren wollten - wäre freie Lohnbildung auch nach unten [Anmerkung: Der Mindestlohn beträgt 3500.-]. Dann haben sie das Gleiche wie heute, ausser dass noch die Sozialbeiträge dazu kommen. Ich weiss nicht, ob die Leute auch dann noch angestellt werden. Das ist die Realität. Wir müssen im Interesse der Sache konsequent bleiben.
1 Comments:
Die Argumentation scheint einleuchtend zu sein. Woher die Zahlen für den Mindestlohn kommen würde mich aber noch interessieren. Was gemeint ist, ist warscheinlich das Mindesteinkommen, mit dessem man seine Existenz sichern kann. Wird dieser nicht erreicht, muss das Sozialamt einen Ausgleich bezahlen (working poors). Dieses Existenzminimum ist allerdings von verschiedenen Faktoren wie Familienstand etc. abhängig. Das einzige Gewerbe, das gesetzlich an einen Gesamtarbeitsvertrag gebunden ist, ist das Gastgewerbe. Nach diesem Gesamtarbeitsvertrag beträgt das Mindesteinkommen für jemanden ohne Ausbildung und Berufserfahrung 3'200 Franken. Wäre die Behauptung, von einem gesamtschweizerischen Mindestlohn von 3'500 Franken richtig, dann wäre das illegal.
Allgemein sehe ich dieses Votum als eine Aneinanderreihung von haltlosen Behauptungen.
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