tag:blogger.com,1999:blog-18967769.post113619722225942789..comments2023-10-20T11:38:28.430+02:00Comments on Facetten des Lebens in sprachlichem Kleide: Interessantes Votumproddyhttp://www.blogger.com/profile/17321454598910851039noreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-18967769.post-1143111321077104312006-03-23T11:55:00.000+01:002006-03-23T11:55:00.000+01:00Die Argumentation scheint einleuchtend zu sein. Wo...Die Argumentation scheint einleuchtend zu sein. Woher die Zahlen für den Mindestlohn kommen würde mich aber noch interessieren. Was gemeint ist, ist warscheinlich das Mindesteinkommen, mit dessem man seine Existenz sichern kann. Wird dieser nicht erreicht, muss das Sozialamt einen Ausgleich bezahlen (working poors). Dieses Existenzminimum ist allerdings von verschiedenen Faktoren wie Familienstand etc. abhängig. Das einzige Gewerbe, das gesetzlich an einen Gesamtarbeitsvertrag gebunden ist, ist das Gastgewerbe. Nach diesem Gesamtarbeitsvertrag beträgt das Mindesteinkommen für jemanden ohne Ausbildung und Berufserfahrung 3'200 Franken. Wäre die Behauptung, von einem gesamtschweizerischen Mindestlohn von 3'500 Franken richtig, dann wäre das illegal.<BR/>Allgemein sehe ich dieses Votum als eine Aneinanderreihung von haltlosen Behauptungen.Anonymousnoreply@blogger.com