DRM vs Verwertungsgesellschaften
Ein Bericht aus der Zeitschrift Jusletter (14.11.05, Matthias Ebneter) stellt Vor- und Nachteile von Digital Right Management Systemen sich gegenüber. Es wird auf die Gefahr hingewiesen, dass einige wenige Betreiber von solchen Systemen bald den Markt kontrollieren könnten. Monopolstellungen würden sich steigernd auf die Kosten für die Urheber auswirken, womit diese evtl. sogar bei den traditionellen Verwertungsgesellschaften günstiger kämen. Internationale Standarts könnten einer solchen Entwicklung entgegenwirken. Denn der grösste Teil der Kosten entstehen durch inkompatible Systeme, weshalb kleine Betreiber von DRMS zu wenig Marktpotenzial entwickeln können.
Ergänzung am 13. Dez 05: Zitat & zusammengefasst aus SUISA JAHRESBERICHT 2004, s.8:
Privates Kopieren hat seit langem ein grosses Ausmass angenommen, insbesondere durch Internetangebote. Dank Digital Rights Management Systems (DRMS) sei es möglich, Rechte für das private Kopieren individuell und nutzungsbezogen zu verwalten. Nun ist es sicher vertretbar, eine individuelle gezielte Verwaltung einer pauschalen indirekten Vergütung vorzuziehen. Der Aufwand dafür ist jedoch nicht vertretbar.
DRMS proprietär, nicht kompatibel und zu teuer, weshalb ein umfassendes Musikangebot mittels DRMS nicht möglich ist. Die direkte Verwaltung durch Produzenten, Verleger oder auch Provider benachteiligt tendenziell die Urheber und Interpreten, denn die Produzenten werden sog. Buy-outs anstreben, also die Übertragung der Rechte gegen eine einmalige Vergütung.
Zudem stehen DRMS im Spannungsfeld mit Fragen des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre.
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